Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF in 2024 ein Sachbezug in Höhe 4,5 % p. a. (2023: 1,0 %) des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.
Stand: 27. November 2023
Über uns
Wir sind Ihre Steuerkanzlei in Wien Wieden (4. Bezirk). Bei Fragen zu unseren Dienstleistungen oder zu diesem Newsartikel können Sie uns jederzeit gerne per Kontaktformular oder per Telefon (+43 1 58610450) kontaktieren.