Seitenbereiche
Inhalt

Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.

Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 518,44
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 777,66

 

Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 202,00
monatlich € 6.060,00
jährlich für Sonderzahlungen € 12.120,00

 

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 7.070,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 27. September 2023

Bild: M. Schuppich - stock.adobe.com

Über uns
Wir sind Ihre Steuerkanzlei in Wien Wieden (4. Bezirk). Bei Fragen zu unseren Dienstleistungen oder zu diesem Newsartikel können Sie uns jederzeit gerne per Kontaktformular oder per Telefon (+43 1 58610450) kontaktieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.